FTAPI – Unsere sichere E-Mail-Kommunikation mit Ihnen

Allgemein

Der Saarpfalz-Kreis möchte die Mail-Kommunikation zwischen Ihnen und der Behörde hinreichend absichern. Das ist unsere gesetzliche Verpflichtung und unser Anspruch mit Ihnen sicher zu kommunizieren.

Die E-Mail ist ein unsicheres Kommunikationsmedium. Dies betrifft die Vertraulichkeit der übermittelten Nachricht und ihre Integrität.
Vertraulich ist eine Mail, wenn nur die Kommunikationspartner einer Nachricht auch deren Inhalt lesen können. Die Integrität der Nachricht garantiert darüber hinaus, dass sie unverändert vom Sender zum Empfänger übertragen wurde.

Beides ist ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen bei der üblichen Mailkommunikation keineswegs sichergestellt und bedarf deshalb unterstützender technischer Maßnahmen, um dies zu erreichen.


Die angebotene Lösung

Wir als Saarpfalz-Kreis arbeiten mit dem Anbieter FTAPI  https://www.ftapi.com zusammen, um Ihnen einen hinreichend sicheren Kommunikationskanal, sowohl aus der Behörde als auch in die Behörde, anbieten zu können.


Wie funktioniert FTAPI?

Der Ansatz von FTAPI besteht darin, dass alle Anhänge einer Mail nicht mehr mit der Mail selbst verschickt werden, sondern in der Mail nur verlinkt sind. Der Empfänger kann sich darüber die Anhänge von der FTAPI-Plattform herunterladen. Die Daten sind dabei sowohl über den Übertragungsweg als auch inhaltlich hinreichend geschützt.


Die Sicherheitsstufen von FTAPI

Je nachdem, wie sensibel die versendeten Inhalte einer Mail sind, entscheidet der Mitarbeiter des Saarpfalz-Kreises, in welcher Sicherheitsstufe er Ihnen die Daten zukommen lässt.

Der Saarpfalz-Kreis versendet Mails in folgenden Sicherheitsstufen:

Sicherheitsstufe 1

- Die Daten sind über einen sicheren Link abrufbar.
- Es ist kein Konto erforderlich.
- Jeder, der den Link kennt, kann auf die Daten zugreifen.

Anleitung Stufe 1 (PDF)


Sicherheitsstufe 2

- Die Daten sind über einen sicheren Link abrufbar.
- Sie benötigen ein (kostenloses) Benutzerkonto bei FTAPI, um auf den Anhang zugreifen zu können.

Anleitung Stufe 2 (PDF)


Sicherheitsstufe 3

- Sie benötigen ein (kostenloses) Benutzerkonto bei FTAPI, um auf den Anhang zugreifen zu können.
- Der Anhang ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und wird mit dem SecuPass-Key entschlüsselt.


Sicherheitsstufe 4

- Sie benötigen ein (kostenloses) Benutzerkonto bei FTAPI, um auf den Anhang und die Nachricht zugreifen zu können.
- Der Anhang und die Nachricht sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und werden mit dem SecuPass-Key entschlüsselt.

 Anleitung Stufe 3 und 4


Was bedeutet diese Lösung für Sie beim Einreichen von Dokumenten?

In manchen Fällen ist es erforderlich, dass die Behörde Daten oder Unterlagen von Ihnen anfordert. Ist dies in einem direkten Kontakt mit einem Sachbearbeiter der Fall, kann dieser Ihnen einen digitalen Zugangskanal für Ihre Dokumente in die Behörde über einen sog. Upload-Link eröffnen.

Anleitung Einreichung von Dokumenten (PDF)


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten

Die FTAPI-Plattform setzt auf Datensparsamkeit. Zur Anlage eines Kontos ist deshalb lediglich Ihre E-Mail-Adresse erforderlich.
Grundsätzlich sind Ihre Daten für die Zeit ihrer Ablage auf der Plattform sicher verschlüsselt. Ab Sicherheitsstufe 3 und höher können nur Sie Ihre Daten entschlüsseln und einsehen.

Nach der Erstellung eines Kontos bliebt dieses 90 Tage aktiv. Finden in dieser Zeit keine Aktivitäten statt, wird es zusammen mit Ihren Daten automatisch und vollständig gelöscht.

Die Daten, die im Zuge einer E-Mail-Kommunikation auf der Plattform abgelegt wurden, bleiben 60 Tage verfügbar. Danach werden sie ebenfalls vollständig gelöscht.

Keine weiteren Mitarbeitenden des Saarpfalz-Kreises außer dem Kommunikationspartner können die Inhalte einer Mailkommunikation einsehen.

Wann funktioniert FTAPI NICHT für Sie?

FTAPI kommuniziert mit Ihnen im Prozessablauf stellenweise per Mail, um Sie darüber durch den Prozess zu führen. Diese Mails enthalten häufig weiterführende Links, um den FTAPI-Prozess zum Datenaustausch abzubilden. Diese Mails werden derzeit mit der Absender-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versendet. Wird diese Adresse oder die Maildomain geblockt oder Ihre IT erlaubt nur Textmails, können Sie die grundlegenden Funktionen von FTAPI nicht nutzen.

Das gleiche gilt, wenn aufgrund von Sicherheitsbedenken Links aus Mails allgemein gefiltert werden. Durch diese technischen Beschränkungen gehen wichtige Informationen inhaltlich aber auch technisch, z.B. zur Interaktion zwischen Sender und Empfänger, verloren. Auch damit werden grundlegende Funktionen zur Nutzung von FTAPI unterbunden.

Dies bitten wir bei allen eigenen Sicherheitsmaßnahmen zu bedenken und entsprechend zu bewerten.

Fazit

Mit FTAPI bieten wir Ihnen gemäß der verwendeten Sicherheitsstufe eine sichere bis hochsichere Lösung in der Mailkommunikation an.

Für Sie ist dieser Weg kostenfrei und möglichst einfach in der Verwendung. Alle Funktionalitäten, die Sie zum Empfang einer Nachricht benötigen, können in Ihrem Internet-Browser abgebildet werden. Daneben ist keine zusätzliche Software auf Ihrem Computer erforderlich.

In den Anleitungen finden Sie für den jeweiligen Anwendungsfall eine umfassende Beschreibung, wie Sie als Kommunikationsteilnehmer mit FTAPI umgehen müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Kommunikationspartner.

Vielen Dank
Ihr Saarpfalz-Kreis      

Datenschutzerklärung

Informationen zur Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie der Saarpfalz-Kreis und die mit ihm verbundenen Behördenteile (im Folgenden Kreisverwaltung) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten hat einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz- Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Saarländischen Landesdatenschutzgesetz (SDSG) sowie dem Sozialgesetzbuch und spezialgesetzlicher Regelungen.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises, vertreten durch den Landrat des Saarpfalz-Kreises, Herrn Dr. Theophil Gallo, Am Forum 1, 66424 Homburg.

2. Datenschutzbeauftragte(r)
Die Datenschutzbeauftragte des Saarpfalz Kreises, Frau Sabine Maher, erreichen Sie unter der Postanschrift: Am Forum 1 ,66424 Homburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

3. Verarbeitungszwecke
Die Kreisverwaltung verarbeitet Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Sozialgesetzbuch und spezialgesetzlichen Vorschriften (z.B. dem Gesetz für Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)) sowie zur Durchführung der Aufgaben des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes, Sie ist zur Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Sie ist aber auch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben beauftragt und befugt. Dazu zählen z.B. Aufgaben im Bereich des Ordnungsrechts (nach dem Waffenrecht sowie Verkehrsrecht), der Bauaufsicht und der Erbringung von gesetzlich festgelegten Leistungen (Grundsicherung, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und Betreuungsangelegenheiten). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Statistikzwecken des Saarpfalz-Kreises verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch die Kreisverwaltung stützt sich insbesondere auf Art. 6
Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit spezialgesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 67 ff. SGB X, SGB VIII, SGB III, SGB II, KJHG.
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. A DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Ziffer 7.) genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung der Kreisverwaltung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:
Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme- und Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden und Strafverfolgungsbehörden sowie Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte (z.B. kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesagentur für Arbeit, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z.B. IT Dienstleister), Energieversorger, Schulen, etc
Es findet keine Übermittlung in Drittländer statt.

6. Speicherdauer
Rechtliche Basis für die Löschung personenbezogener Daten stellen Art. 17 DSGVO,
§ 35 BDSG dar. Ferner werden die landesspezifischen Aufbewahrungsfristen berücksichtigt.
Für die unterschiedlichen Daten aus spezialgesetzlichen Vorschriften bestehen unterschiedliche Speicherfristen bis zu zehn Jahren nach Beendigung des Falles.
Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

7. Kategorien personenbezogener Daten
Stammdaten inklusive Kontaktdaten, Daten zur Leistungsgewährung, Berufsdaten, Gesundheitsdaten, Forschungs- und Statistikdaten

8. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Daten Übertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim saarländischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Monika Grethel
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken

Telefon: (0681) 94781-0
Telefax: (0681) 94781-29
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

9. Widerruf der Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zur Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

10. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Jeder in Geschäftsbeziehungen zur Kreisverwaltung stehende Betroffene oder wer z.B. Sozialleistungen oder weitere Dienst-, Geld- und Sachleistungen bei der Kreisverwaltung beantragt hat oder von der Kreisverwaltung erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung oder die spezialgesetzliche Würdigung des Einzelfalls haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen in besonderen spezialgesetzlich festgelegten Fällen sowie gegebenenfalls die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden oder Sperrzeiten eintreten.

 

Datenschutz beim Online-Angebot des Saarpfalz-Kreises

1. Bereitstellung der Webseite; Kommunikation mit uns 
Sie haben zudem die Möglichkeit, über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu treten. Wir erheben hierfür Ihren Vornamen, Nachnamen, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, E-Mail-Adresse sowie die Nachricht, die Sie an uns übermitteln. Zusätzlich können Sie uns weitere Informationen wie Telefonnummer und Telefaxnummer zur Verfügung stellen.
Wir setzen für die Bereitstellung unserer Webseite Cookies ein. Sie finden nähere Informationen unter Ziffer 4
Der Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten zur Bereitstellung dieser Webseite und zur Kommunikation mit uns erfolgt aufgrund unseres berechtigten Interesses. Für die Bereitstellung dieser Webseite ist es technisch notwendig, dass wir bestimmte personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. die IP-Adresse). Für Ihre Kommunikation mit uns ist es notwendig, dass wir mit den oben genannten personenbezogenen Daten umgehen.
Im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägungen haben wir Ihr Interesse an der jeweiligen Geheimhaltung Ihrer personenbezogenen Daten und unsere Interessen an der Bereitstellung dieser Webseite und der Kontaktaufnahme jeweils miteinander abgewogen. Ihr Interesse an der Geheimhaltung tritt dabei in beiden Fällen zurück. Wir könnten Ihnen gegenüber andernfalls diese Webseite nicht bereitstellen oder auf Ihre Kontaktanfrage reagieren.
Gesetzliche Grundlage für diese Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen ist Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO.

2. Verwendung von Cookies und vergleichbaren technischen Verfahren
Der Saarpfalz-Kreis verwendet, wie viele andere Internet-Angebote auch, so genannte „Cookies“ und vergleichbare technische Verfahren, bei denen ein Identifizierungszeichen auf Ihren Computer übermittelt wird.
Hierdurch erhält der Saarpfalz-Kreis automatisch bestimmte Daten über Ihren Computer und Ihre Verbindung zum Internet wie z. B. IP-Adresse, verwendeter Browser, Betriebssystem. Außerdem erfassen wir Ihre Besuchshistorie, d.h. die Seiten unseres Internet-Angebots, die Sie aufsuchen, einschließlich Reihenfolge, Datum und Zeit. Während Ihrer Besuche benutzen wir zuweilen JavaScript, um weitere Daten zu sammeln und zu bewerten, einschließlich der Dauer bis zum Aufbau einer Seite, deren vollständiges oder fehlerhaftes Herunterladen, die Dauer des Besuchs auf einer Detailseite, Daten zur Interaktion zwischen Seiten (z. B. scrolling, Klicken, Mouse-overs) und über das Verlassen der Seite.
Mit Hilfe dieser Verfahren kann der Saarpfalz-Kreis analysieren, wie unsere Websites genutzt werden, unsere Angebote insgesamt zu optimieren und die Inhalte konkret für Sie persönlicher zu gestalten, z. B. Sie als erneuten Besucher unseres Internet-Angebots zu erkennen.
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