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Heilpraktikerwesen

Seit dem 28.06.2024 ist nach § 1 der Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Heilpraktikerrechts der Regionalverband Saarbrücken allein für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis zuständig. Bitte wenden Sie sich für alle Anfragen und Antragstellungen aus diesem Bereich an den Regionalverband Saarbrücken.

Zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist beim Regionalverband Saarbrücken Herr Thomas Hippler, Tel. 0681/506- 3158, E-Mail: thomas.hippler@rvsbr.de.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der entsprechenden  Internetseite des Regionalverbandes Saarbrücken

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