Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; hierbei muss er nach seinen Kräften mitwirken.
Die im SGB XII geregelte Sozialhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialleistungssystems. Sie stellt vom Inhalt und Umfang her das umfassendste Angebot staatlicher Daseinsvorsorge dar, indem sie die Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für alle Bedürftige vorsieht, ohne Rücksicht auf eine Vorausleistung des einzelnen.
Die Sozialhilfe umfasst:
- die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Hilfen zur Gesundheit
- die Hilfen für behinderte Menschen
- die Hilfe zur Pflege
- die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- die Hilfen in anderen Lebenslagen
Soziale Angelegenheiten, Integration und Ehrenamt
AnsprechpartnerInnen:
A bis BO |
BR bis E |
F bis HA |
HE bis KN |
KO bis LL |
LO bis NI |
NO bis R |
SA bis SCHO |
SCHR bis SZ |
TA bis Z |
Dienstzeiten: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
[/col]
[/row]