Der Krankenhaus- und Hausunterricht ist eine selbständige Einrichtung des Ministeriums für Bildung im Bereich der allgemeinbildenden Schulen.
Die Einrichtung ist vergleichbar mit einer Schule für Kranke mit Dependancen in verschiedenen Kliniken, welche räumlich mehr oder weniger weit auseinanderliegen.
Die Landesbeauftragte für den Krankenhaus- und Hausunterricht nimmt die Aufgaben einer Schulleiterin wahr. Sie organisiert und genehmigt den Krankenhaus- und Hausunterricht.
Der Sitz der Schulleitung ist in den Universitätskliniken in Homburg.
Der Krankenhausunterricht findet in allen Saarländischen Kinderklinken und Kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen statt. Unterrichtet werden kranke Schüler der allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen von Klasse 1 bis Klasse 13, die sich wegen einer Erkrankung in stationärer Behandlung befinden und den Unterricht ihrer Stammschule (Heimatschule) nicht besuchen können. Längerfristig erkrankte Schüler erhalten in ihrer Wohnung Hausunterricht.
Voraussetzungen für Hausunterricht sind nach der Verordnung - Schulordnung - über den Krankenhaus- und Hausunterricht vom 13. Mai 1993 in der Fassung vom 4.7.2003:
• Ein Attest des für den Wohnort zuständigen Amtsarztes/Schularztes bzw. des Chefarztes einer Klinik, welches eine dauernde oder mehr als 6 Unterrichtswochen währende krankheitsbedingte Schulunfähigkeit bescheinigt. Aus dem Attest muss zusätzlich hervorgehen, mit wieviel Stunden der Schüler im Hausunterricht höchstens belastet werden darf und dass keine Gefährdung für die Gesundheit der Lehrkräfte besteht.
• Ein Antrag der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
AnsprechpartnerInnen sind:
Krankenhaus- und Hausunterricht Saarland
Warburgring 80
66424 Homburg
Telefon: 06841 17 0092
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