Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat bei der Errichtung, der Änderung, der Nutzungsänderung, dem Abbruch sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. 

Sie hat als Sonderpolizeibehörde in Wahrnehmung der ihr vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben alle Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, die durch die Nichtbeachtung baurechtlicher Vorschriften eintreten können. 

In Ausübung ihres Amtes sind die Bediensteten der Unteren Bauaufsichtsbehörde unter anderem berechtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen zu betreten. Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Städte Bexbach und Blieskastel sowie für die Gemeinden Gersheim, Kirkel und Mandelbachtal. Die Kreisstadt Homburg und die Mittelstadt St. Ingbert haben eigene Bauaufsichtsbehörden.

 
Herr Dipl.- Ing. (FH) Architekt AKS Gesang
Technischer Leiter
 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 0 6841 104-7153
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Bitte beachten Sie, dass die  Stadt Homburg sowie die  Stadt St. Ingbert jeweils eine eigene UBA haben. Bitte adressieren Sie Anträge und Rückfragen zu diesen Stadtgebieten an die entsprechende Stelle.

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Einbürgerung

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von Ausländern durch Einbürgerung erworben. Der Antrag auf Einbürgerung wird seit dem 01.07.2011 nicht mehr bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, ausgenommen der Mittelstadt St. Ingbert, gestellt, sondern bei der Kreisverwaltung direkt.

Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Saarpfalz-Kreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der  Internetseite der Bundesregierung "Wege zur Einbürgerung"

Den Antrag auf Einbürgerung finden Sie bei den Downloads. Sie können den Antrag auf Einbürgerung auch online stellen: 

Online-Antrag Einbürgerung

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Frau Siva
 
Frau Weber 
Telefon: 06841 104-8326
 
Herr Petri
Telefon: 06841 104-8724
 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7239
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie, dass dienstags und donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet.

Abbruch baulicher Anlagen

Nach § 61 Abs. 4 S. 1 Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung von

- verfahrensfreien Gebäuden im Sinne des § 61 Abs. 1 LBO,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, und
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei. Bestimmungen zur Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen enthält § 1 Abs. 3 LBO.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen gemäß § 61 Abs. 4 S. 2 LBO mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Der Abbruchanzeige sind die sich aus § 12 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ergebenden Unterlagen beizufügen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden dürfen, sondern die Beauftragung von Unternehmen erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen für die Anzeige eines Abbruchs:

- Formular Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen
- Abgangsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt

Abrufbar unter:

https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/bauaufsicht-technik/baurecht/baurecht.html

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Weitere Unterlagen:

- Zeichnungen/Fotos
- Ermittlung des umbauten Raums.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7153
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Weitere AnsprechpartnerInnen:

Zuständigkeit Stadt Blieskastel

Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel

Frau Dipl.-Ing. (FH) Faber
Telefon: 06841 104-8297
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuständigkeit Stadt Bexbach

Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuständigkeit Gemeinde Mandelbachtal

Frau Dipl.-Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zuständigkeit Gemeinde Gersheim

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Bitte beachten Sie, dass die  Stadt Homburg sowie die  Stadt St. Ingbert jeweils eine eigene UBA haben. Bitte adressieren Sie Anträge und Rückfragen zu diesen Stadtgebieten an die entsprechende Stelle.

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


Formulare zum Bauen finden Sie unter:  Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen

 

Bereitstellung durch das Statistische Landesamt


Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen:  Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

Baugenehmigung

Gemäß § 60 Abs. 1 Landesbauordnung (LBO) bedarf die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nicht anderes bestimmt ist.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises ist in den Städten Bexbach und Blieskastel und in den Gemeinden Kirkel, Gersheim und Mandelbachtal für die Bearbeitung von Bauanträgen zuständig.
Bauwillige finden hier außerdem kompetente Ansprechpartner und Beratung unter Beachtung der Vorschriften des Baugesetzbuches, der Landesbauordnung und den dazu ergangenen Verordnungen und Erlassen.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Bauvorhaben einer Genehmigungspflicht unterliegt, wenden Sie sich bitte an den/die zuständige/n Bezirkssachbearbeiter/in (s. Kontakt).

Erforderliche Unterlagen für die Einreichung eines Bauantrages:

Formulare:

- Antrag auf Baugenehmigung
- Beschreibung des Baugrundstückes
- Erhebungsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt

Abrufbar unter:

https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/bauaufsicht-technik/baurecht/baurecht.html

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

 Weitere Unterlagen:

- Vervielfältigung der Flurkarte M 1:1.000 (erhältlich unter  https://www.shop.lvgl.saarland.de/)
- Lageplan M 1:500
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) M 1:100
- Berechnung und zeichnerische Darstellung der Abstandsflächen
- Berechnung der Flächen- und Rauminhalte
- Bautechnische Nachweise

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in 4-facher Ausfertigung ein, die bautechnischen Nachweise genügen in 1-facher Ausfertigung.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7153
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Zuständigkeit Stadt Blieskastel

Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel 

Frau Dipl.-Ing. (FH) Faber
Telefon: 06841 104-8297
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Zuständigkeit Stadt Bexbach

Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Zuständigkeit Gemeinde Mandelbachtal

Frau Dipl.-Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Gemeinde Gersheim

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Kohlekraftwerk

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Zuständigkeit Brandschutz

Herr Dipl.-Ing. Korst
Telefon: 06841 104-8682
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Frau Dipl.-Ing. (FH) Nicole Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Barrierefreiheit

Herr Dipl.-Ing. (FH) Gesang
Telefon: 06841 104-8398
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Bitte beachten Sie, dass die  Stadt Homburg sowie die  Stadt St. Ingbert jeweils eine eigene UBA haben. Bitte adressieren Sie Anträge und Rückfragen zu diesen Stadtgebieten an die entsprechende Stelle.

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


  Betriebsbeschreibung Landwirtschaft

 

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


Formulare zum Bauen finden Sie unter:  Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen

 

Bereitstellung durch das Statistische Landesamt


Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen:  Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

Bauvorbescheid

Gemäß § 76 Landesbauordnung (LBO) ist auf Antrag ein Vorbescheid zu einzelnen Fragen zu einem Bauvorhaben zu erteilen.

Das Vorbescheidsverfahren dient überwiegend dazu, vor Erstellung eines Bauantrages das geplante Bauvorhaben auf seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es sich z.B. um ein unbebautes Grundstück am Ortsrand handelt oder bspw. ein Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet eröffnet werden soll.

Darüber hinaus kann auch die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. Naturschutz, Wasserschutz Bodenschutz, Denkmalschutz, etc. Gegenstand der Bauvoranfrage sein. Weiterhin kann durch das Vorbescheidsverfahren auch eine für das geplante Bauvorhaben erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Änderung der Dachform, Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche, etc.) zum Gegenstand haben.

Mit dem Vorbescheid werden einzelne Fragen vorweg von der Bauaufsichtsbehörde rechtsverbindlich beantwortet. Ein Vorbescheid stellt einen rechtsmittelfähigen Bescheid dar, welcher drei Jahre Gültigkeit besitzt.

Für die Erteilung eines Vorbescheides fallen Gebühren an.

Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung mindestens dreifach einzureichen: 

- Formblatt Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
- Formblatt Beschreibung Baugrundstück

Diese Unterlagen können Sie hier  Saarland - Downloads herunterladen und ausfüllen.

- Sofern ein Bebauungsplan besteht, ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan (diesen bekommen Sie beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt) vorzulegen
- Das geplante Bauvorhaben ist auf einem Lageplan einzuzeichnen und entsprechend zu bemaßen

Amtlicher Lageplan (Katasterkarte), nicht älter ist als 3 Monate; diesen können Sie beim Landesamt für Vermessung- und Geoinformation beantragen:

 SAPOS (saarland.de)

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Für den Bereich Mandelbachtal und der Stadt Blieskastel
Frau Jung
Telefon: 06841 104-8399
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Für den Bereich der Stadt Bexbach und der Gemeinden Kirkel und Gersheim
Frau Keller
Telefon: 06841 104-8534
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Am Forum 1
66424 Homburg

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Bitte beachten Sie, dass die  Stadt Homburg sowie die  Stadt St. Ingbert jeweils eine eigene UBA haben. Bitte adressieren Sie Anträge und Rückfragen zu diesen Stadtgebieten an die entsprechende Stelle.

Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


  Betriebsbeschreibung Landwirtschaft

 

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


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Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

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