Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird.
Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine gemeinsame Sorgeerklärung der Kindeseltern beim Geburtsjugendamt registriert ist.
Amtsvormundschaften, Beistandschaften
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