Gemäß § 76 Landesbauordnung (LBO) ist auf Antrag ein Vorbescheid zu einzelnen Fragen zu einem Bauvorhaben zu erteilen.
Das Vorbescheidsverfahren dient überwiegend dazu, vor Erstellung eines Bauantrages das geplante Bauvorhaben auf seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es sich z.B. um ein unbebautes Grundstück am Ortsrand handelt oder bspw. ein Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet eröffnet werden soll.
Darüber hinaus kann auch die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. Naturschutz, Wasserschutz Bodenschutz, Denkmalschutz, etc. Gegenstand der Bauvoranfrage sein. Weiterhin kann durch das Vorbescheidsverfahren auch eine für das geplante Bauvorhaben erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Änderung der Dachform, Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche, etc.) zum Gegenstand haben.
Mit dem Vorbescheid werden einzelne Fragen vorweg von der Bauaufsichtsbehörde rechtsverbindlich beantwortet. Ein Vorbescheid stellt einen rechtsmittelfähigen Bescheid dar, welcher drei Jahre Gültigkeit besitzt.
Für die Erteilung eines Vorbescheides fallen Gebühren an.
Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung mindestens dreifach einzureichen:
- Formblatt Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
- Formblatt Beschreibung Baugrundstück
Diese Unterlagen können Sie hier Saarland - Downloads herunterladen und ausfüllen.
- Sofern ein Bebauungsplan besteht, ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan (diesen bekommen Sie beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt) vorzulegen
- Das geplante Bauvorhaben ist auf einem Lageplan einzuzeichnen und entsprechend zu bemaßen
Amtlicher Lageplan (Katasterkarte), nicht älter ist als 3 Monate; diesen können Sie beim Landesamt für Vermessung- und Geoinformation beantragen:
Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung
Telefon: 06841 104-8399
Frau Keller
Telefon: 06841 104-8534
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.
Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
Betriebsbeschreibung Landwirtschaft
Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde
Formulare zum Bauen finden Sie unter: Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen
Bereitstellung durch das Statistische Landesamt
Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen: Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.