Die Untere Bau-Aufsicht heißt auch UBA.
UBA ist eine Abkürzung.
Bei der UBA geht es um Bauen.
Was macht die UBA?
Bürger, die zum Beispiel ein Haus bauen möchten,
müssen zur UBA gehen.
Die UBA hilft bei:
• Bau-Anträgen
• Bau-Genehmigungen
• Bau-Kontrollen
Bevor man baut muss man einen Antrag stellen
und um Erlaubnis fragen.
Eine Bau-Genehmigung ist eine Erlaubnis zu bauen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der UBA
kontrollieren den Bau.
Sie schauen, ob man sich an alle Regeln hält.
Arten zu Bauen
Es gibt verschiedene Arten zu bauen.
Man unterscheidet:
• den Neubau
► dabei braucht man eine Bau-Genehmigung.
► Die bekommt man bei der UBA.
• die Änderung oder Erweiterung
eines Gebäudes, das schon gebaut ist.
► dabei braucht man meistens auch eine Bau-Genehmigung.
• ein bestehendes Gebäude wurde nicht nach den Regeln gebaut
Das gilt auch für:
• Zäune und
• Hütten
• diese Gebäude muss man dann abreißen.
Was darf die UBA?
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dürfen
für ihre Arbeit Grund-Stücke betreten.
Für wen ist die UBA zuständig?
Die UBA ist zuständig für
Städte und Gemeinden.
Im Saarpfalz-Kreis sind dies:
• Bexbach
• Blieskastel
• Gersheim
• Kirkel
• Mandelbachtal
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie die Untere Bau-Aufsicht an.
Die Telefon-Nummer ist 0 68 41 – 1 04 71 52.
Dienstags und Donnerstags findet keine telefonische Beratung statt. In dringenden Fällen ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.
Die Adresse ist:
Am Forum 1
66424 Homburg
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Abbildungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013