Für die Arbeit in den Verwaltungen
gibt es Regeln.
Das schwere Wort für Regeln ist Gesetz.
Alle Gruppen im Landrats-Amt
müssen sich an die Gesetze halten.
Unsere Gruppe im Landrats-Amt kontrolliert
die Arbeit von anderen Gruppen.
Unsere Gruppe heißt Rechnungs-Prüfungs-Amt.
Das Landrats-Amt muss ein
Rechnungs-Prüfungs-Amt haben.
Das steht in einem Gesetz.
Was macht das Rechnungs-Prüfungs-Amt?
Das Rechnungs-Prüfungs-Amt kontrolliert,
ob sich die anderen Gruppen an die Gesetze halten.
Und es kontrolliert, ob die anderen Gruppen
die Einnahmen und Ausgaben richtig aufschreiben.
Der Chef vom Landrats-Amt kann
dem Rechnungs-Prüfungs-Amt auch
andere Prüfungs-Aufgaben geben.
In die Arbeit vom Rechnungs-Prüfungs-Amt
darf sich niemand einmischen.
Das Rechnungs-Prüfungs-Amt kontrolliert
auch die Verwaltungen
von einigen Städten und Dörfern,
die zum Kreis gehören.
Das haben diese Städte und Dörfer
mit dem Kreis vereinbart.
Das Rechnungs-Prüfungs-Amt hilft den
Verwaltungen richtig zu arbeiten und
gut mit dem Geld umzugehen.
Die Entscheidungen im Kreis, den Städten
und Dörfern werden von Räten getroffen.
Die Räte heißen Kreis-Tag,
Stadt-Rat oder Gemeinde-Rat.
Die Bürger wählen die Menschen,
die die Entscheidungen in den Räten treffen.
Das Rechnungs-Prüfungs-Amt hilft auch
dem Kreis-Tag, den Stadt-Räten
und Gemeinde-Räten.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an.
Sigrid Kasper hilft Ihnen weiter.
Die Telefon-Nummer ist 06841 – 1 04 80 95. Gehe auf die Seite zurück
Abbildungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013