Die KFZ-Zulassungsbehörde informiert

Die KFZ-Zulassungsbehörde stellt vermehrt fest, dass gebuchte Online-Termine nicht abgesagt werden, wenn die Kundin oder der Kunde den Termin nicht wahrnehmen kann. Jüngst waren es an einem Tag über zehn gebuchte Plätze, die offen- und somit ungenutzt blieben. „Wenn ein Termin storniert wird, steht dieser anderen Kundinnen und Kunden unmittelbar zur Verfügung. Nur auf dieser Basis kann der Service der Online-Buchung reibungslos funktionieren“, bekräftigt Landrat Dr. Theophil Gallo und appelliert eindringlich, dass die Bürgerinnen und Bürger, die die Dienstleistung der Zulassungsstelle in Anspruch nehmen wollen, Termine unbedingt auch tatsächlich absagen, wenn sie nicht wahrgenommen werden können. Dies ist ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und unterstützt die Verwaltung, die bestrebt ist, möglichst viele Anliegen auch sehr schnell erledigen zu können. 

Die Termine sind immer für 14 Tage in die Zukunft freigeschaltet. Die Terminierung kann ganz einfach in der ersten Terminbestätigungs-Mail aus dem Erstkontakt storniert werden.

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