Der Qualifizierte Mietspiegel für den Saarpfalz-Kreis wurde aktualisiert

Die aktualisierte Fassung des Qualifizierten Mietspiegels für den Saarpfalz-Kreis liegt vor. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung des im Jahre 2018 neu erstellten Qualifizierten Mietspiegels. Die Kreisverwaltung hatte zusammen mit allen sieben Kommunen und den Interessenvertretern von Mieter- und Vermieterbund zum zweiten Mal einen Qualifizierten Mietspiegel für den Saarpfalz-Kreis erstellt.

Mietspiegel geben eine Übersicht über die in einem festgelegten Gebiet gezahlte „ortsübliche Vergleichsmiete“ für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Mit einem Blick in die Broschüre kann die Angemessenheit der Miete für eine Wohnung leicht überprüft werden. Sowohl für Wohnungssuchende als auch für Anbieter von Wohnraum stellt er eine ideale Orientierungshilfe dar. Damit ein Mietspiegel seinen rechtlichen Status „qualifiziert“ beibehalten kann, muss er nach zwei Jahren aktualisiert werden. Bei dem Qualifizierten Mietspiegel 2020 handelt es sich um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2018 auf der Basis des Verbraucherpreisindexes (VPI) für Deutschland. Dieser misst die durchschnittliche Preisentwicklung bestimmter Waren und Dienstleistungen in Deutschland und somit auch die der Mieten.

Die vorangegangenen Recherchen des Gutachterausschusses hatten ergeben, dass die Mietpreiserhöhung im Untersuchungszeitraum in etwa dem Anstieg des durch das Statistische Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenserhaltung aller privaten Haushalte in Deutschland entsprach. Die Preissteigerung bezogen auf die Grunddaten von 2018 betrug demnach knapp 2 Prozent pro Jahr.

Das insgesamt gedämpfte Anwachsen der Nettokaltmieten belegt, dass im Saarpfalz-Kreis kein angespannter Wohnungsmarkt herrscht, und dass der Mietspiegel Transparenz und damit Ruhe in dieses Marktsegment bringt.

Vergleicht man Mietpreise für Wohnraum der Städte St. Ingbert oder Homburg mit sonst merkmalsgleichem Wohnraum der Gemeinden Gersheim oder Mandelbachtal, so beträgt der lagebedingte Unterschied vier Prozent. Die Abweichungen zu den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises sind im neuen Qualifizierten Mietspiegel 2020 nachzulesen.

„Mit einem Blick in den Mietspiegel kann ein Mieter schnell prüfen, ob er eine ‚angemessene‘ Miete für seine Wohnung zahlt. Für Personen, die eine Wohnung neu mieten möchten, aber auch für Vermieter dient die Darstellung als erstklassige Orientierungshilfe. Außerdem kann der Mietspiegel einen Beitrag dazu leisten, Mietstreitigkeiten zu vermeiden oder außergerichtlich klären zu müssen. Mit Hilfe der in dieser Übersicht abgebildeten Vergleichsmieten können viele Fragen geklärt werden, ohne Zeit und Geld in die Suche nach Vergleichsobjekten oder in aufwendige Gutachten zu investieren“, so Landrat Dr. Theophil Gallo.

Der Qualifizierte Mietspiegel 2020 für den Saarpfalz-Kreis kann über die Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden sowie bei der Kreisverwaltung des Saarpfalz-Kreises unter www.saarpfalz-kreis.de/gutachterausschuss/mietspiegel kostenlos eingesehen oder heruntergeladen werden. Gedruckte Versionen sind gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro bei der Kreisverwaltung erhältlich. Weitere Informationen zur Anwendung des Mietspiegels unter Tel. (06841) 104-8434.

 

 

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