Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss als selbstorganisierter Zusammenschluss

Der Jugendhilfeausschuss als kommunales Verfassungsorgan plant, fördert und entwickelt die Angebote der Jugendhilfe und der Jugendarbeit im Saarpfalz-Kreis. Er befasst sich unter anderem mit den Sorgen junger Menschen und deren Situationen im Saarpfalz-Kreis. Zu den Mitgliedern zählen auch selbstorganisierte Zusammenschlüsse, z. B. Selbsthilfegruppen, Elternvereinigungen und Selbstvertretungen von Kindern und Jugendlichen in der Jugendhilfe oder der Jugendarbeit.

Der Jugendhilfeausschuss ruft zur Mitwirkung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen auf, die sich für Kinder- oder Jugendthemen im Saarpfalz-Kreis engagieren. Seinen Sitz muss der Zusammenschluss im Saarpfalz-Kreis haben. Auch dürfen die Vertreterinnen und Vertreter nicht in berufsständige Organisationen eingebunden sein. Ebenso muss der Zusammenschluss rein ehrenamtlich und auf Dauer angelegt sein.

Alle Interessierten können sich gerne bis 9. Juni beim Jugendamt unter der Telefonnummer (06841) 104-8104, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post: Saarpfalz-Kreis, Jugendamt, Am Forum 1, 66424 Homburg, melden.

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