(Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen für alten Halter zulassen (Zuzug mit Kennzeichenübernahme)
Sie sind in den Landkreis zugezogen und wollen Ihr Fahrzeug hier anmelden und Ihr aktuelles Kennzeichen behalten
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I, ggfls. Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.