(Zuteilung neuer Kennzeichen bei Verlust, Diebstahl oder auf Wunsch)
Sie haben ein oder beide Kennzeichenschild/er verloren oder wurden gestohlen? Dann muss ein neues Kennzeichen zugeteilt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
- Das noch vorhandene Kennzeichen; bei Wunsch die bisherigen Kennzeichen
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
- bei Verlust Verlusterklärung erforderlich
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.