(Fahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden)
Sie wollen ein Fahrzeug endgültig ins Ausland bringen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag Ausfuhrkennzeichen
- Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragsteller zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
- das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
- besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)
- Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden
Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.