Ausfuhrkennzeichen

(Fahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden)

Sie wollen ein Fahrzeug endgültig ins Ausland bringen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Ausfuhrkennzeichen
  • Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragsteller zuständige Zulassungsbehörde. Besteht kein Wohnsitz im Inland muss der Antragsteller persönlich vorsprechen
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz im Saarpfalz-Kreis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
  • besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)
  • Fahrzeug muss innerhalb 30 Minuten vorgeführt werden

Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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