Diplom-Verwaltungswirt*in (FH) (w/m/d)
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Im Rahmen einer Beamtenlaufbahn arbeiten Absolventinnen und Absolventen (w/m/d) dieses Studienganges hauptsächlich im gehobenen Dienst der öffentlichen Verwaltung. Der duale Studiengang gliedert sich in einen fachwissenschaftlichen und einen berufspraktischen Teil. Ersterer findet an der Fachhochschule für Verwaltung in Göttelborn statt, wo Inhalte aus den Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- und Sozialwissenschaften vermittelt werden. Das berufspraktische Studium wird in unterschiedlichen Fachbereichen der Kreisverwaltung absolviert, aber auch in Fremdausbildung bei anderen Behörden. Der Einsatz im Anschluss an die Ausbildung erfolgt in den verschiedensten Feldern der Verwaltung als qualifizierte Sachbearbeiter*innen (w/m/d), ggf. auch in Leitungs- und Führungsfunktionen - sei es im innerdienstlichen Bereich oder im Kontakt mit Bürger*innen (w/m/d).
Voraussetzungen:
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eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
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Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
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gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis
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sehr gute Allgemeinbildung, Zuverlässigkeit und sorgfältiges Arbeiten
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Teamgeist und Kommunikationsfähigkeit
Ausbildungsdauer: 3 Jahre (6 Semester)
Ausbildungsbeginn: 1. Oktober
Bewerbungszeitraum: August / September des Vorjahres
Anwärterbezüge: z.Zt. 1.327,21 Euro
Studienverlauf und Lerninhalte
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Kreisinspektoranwärter*in)
Die Ausbildung dauert drei Jahre (6 Semester) und findet in Form eines dualen Studiums statt. Dieses gliedert sich in:
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ein achtmonatiges Grundstudium mit einmonatigem Praktikum,
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zwei fachwissenschaftliche Studienabschnitte zu je vier Monaten und einen achtmonatigen fachwissenschaftlichen Studienabschnitt
an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV) in Göttelborn sowie
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drei berufspraktische Studienabschnitte zu je vier Monaten
Gegenstand der fachtheoretischen Studienabschnitte sind insbesondere Vorlesungen in den Fachrichtungen Rechtswissenschaft, Finanzwissenschaften, Verwaltungswissenschaften und Sozialwissenschaften. Nähere Informationen zur FHSV können unter https://www.saarland.de/fhsv/DE/themen-aufgaben/aufgaben/avd/avd_node.html
abgerufen werden.
Die berufspraktischen Studienabschnitte werden sowohl bei der Kreisverwaltung als auch bei weiteren Kommunal- und Landesbehörden in unterschiedlichen Themenbereichen absolviert.
Nach bestandener Laufbahnprüfung wird der Hochschulgrad „Diplom- Verwaltungswirt*in (FH) verliehen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
übernehmen Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Allgemeinen Verwaltung Sachbearbeitungsaufgaben und werden perspektivisch auch für Führungspositionen ausgebildet.
Anforderungen
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eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
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Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
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gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis
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eine sehr gute Allgemeinbildung, Zuverlässigkeit und sorgfältiges Arbeiten
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Teamgeist und Kommunikationsfähigkeit
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Zielstrebigkeit und Bereitschaft, die angebotenen Möglichkeiten zu nutzen
Alle Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d) müssen sich ggf. einem Eignungstest unterziehen, dessen Bestehen Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Auswahlverfahren ist.
Der Saarpfalz-Kreis bietet
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ein anspruchsvolles und praxisorientiertes duales Studium mit Diplom-Abschluss im Beamtenverhältnis auf Widerruf, das
mit vielseitigen und abwechslungsreichen Tätigkeitsfeldern kombiniert ist
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eine qualifizierte, engagierte Betreuung während der Ausbildungs- und Studienzeit
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ein angenehmes Arbeitsumfeld mit guten, flexiblen Arbeitsbedingungen
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zuverlässige und attraktive monatliche Anwärterbezüge für die Dauer der Ausbildung
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die Bereitstellung eines Dienstlaptops, auch zur privaten Nutzung
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einen Zuschuss zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel („Jobticket“ bzw. "Junge-Leute-Ticket")
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vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten nach der Übernahme
Ergänzender Hinweis: Der Saarpfalz-Kreis hält auch Vorbehaltsstellen für Soldatinnen und Soldaten nach dem Soldatenversorgungsgesetz vor.